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Alexxx
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Anmeldungsdatum: 30.01.2007
Beiträge: 74

BeitragVerfasst am: 22.07.2009, 12:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hat jemand vielleicht schon Lösungen zum vergleichen?
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FreeMan
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Anmeldungsdatum: 14.07.2007
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 22.07.2009, 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

So, hab die Datei jetzt heruntergeladen und die PDFs kleiner gemacht.

Jetzt ist die Datei nur noch 5,6 MB groß.

Hab sie dann auch hochgeladen. Hier der Link:

http://rapidshare.com/files/258708893/Klausuren.rar
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chichabar
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 22.07.2009, 14:12    Titel: Sose 06 Antworten mit Zitat

1. Neben den in Gesetzen kodifizierten Vorschriften existieren die GoB als weitere Normen für den Jahresabschluss. Sie sind teilweise ins HGB aufgenommen. Es sind allgemein anerkannte Regeln über die Führung von Büchern und die Erstellung des JA. Sind im Gesetz genannt und stelle zu beachtende Rechtssätze dar. Sie ergänzen das Gesetz, wo es Lücken aufweist.

Einteilung in
1. obere (allgemeine Formulierungen)  Richtigkeit, Willkürfreiheit, Klarheit, Vollständigkeit. Die Rahmengrundsätze,

2. und untere (konkrete Formulierungen)  Abgrenzungsgrundsätze (Realisationsprinzip, sachliche und zeitliche Abgrenzung, Imparitätsprinzip), Stetigkeit, Vorsicht. Die ergänzenden Grundsätze,

nach Leffson.

Beispiele:
Klarheit: Verlangt, dass GV, Bilanzpositionen, Erfolgsbestandteile der Art nach eindeutig zu bezeichnen und zu ordnen sind. Aufzeichnungen müssen deutlich und übersichtlich sein. Verständlich für Dritte.

Vollständigkeit: Erfassung aller buchungspflichtigen GV. D.h. erfassen aller Sachen, Rechte und Verpflichtungen. Alle Informationen die den GV zugrunde liegen müssen berücksichtigt werden.

2.Rechnerisches Eigenkapital: Gezeichnetes Kapital + Rücklagen + Gewinn – Verlust
Effektives Eigenkapital: Gezeichnetes Kapital + Rücklagen + Gewinn – Verlust + stille Reserven.

Auf der Aktivseite entstehen stille Reserven durch zu niedrige Bewertung oder nicht Aktivierung von VG. Auf der Passivseite durch zu hohe Ansätze. Differenz zwischen Buchwert und tatsächlichem Wert.

3. Schulden sind Verpflichtungen die sich aus der Mittelherkunft ergeben. Verbindlichkeiten sind Schulden, die am Bilanzstichtag in Art, Fälligkeit und Höhe feststehen.
Rückstellungen sind Schulden, die nicht in Art, Höhe und Fälligkeit feststehen.

Verb. aus LL. Kauf von Maschinen auf Ziel. Darlehen bei der Bank über ein Jahr.
Rückstellung für ungewisse Verluste aus schwebenden Geschäften. Rückstellungen für die Gewährung von Garantieleistungen.

4. Bewertungsmaßstäbe:

Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- und Herstellungskosten
Verbindlichkeiten mit dem Rückzahlungsbetrag
Rentenverpflichtungen mit dem Barwert
Rückstellungen mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Wert.

Anschaffungskosten: Preis – Minderungen + Nebenkosten + nachträgliche NK
Herstellungskosten:
Pflicht: Materialeinzelkosten, Fertigungseinzelkosten, Sondereinzelkosten der Fertigung, Materialgemeinkosten, Fertigungsgemeinkosten, Werteverzehr des AV, Verwaltungskosten (Material + Fertigung).
Wahlrecht: Verwaltungskosten allgemein, Aufwand für freiwillige soziale Leistungen, Fremdkapitalzinsen.
Verbot: Vertriebskosten, Forschung.

Rentenverpflichtungen: Nach Teilwert- und Gegenwartsmethode.
Teilwert: Unterstellt eine Verteilung des Aufwands vom Dienstantritt bis zum Versorgungsfall. Einmalrückstellung der Aufwendungen von Dienstantritt bis Zusage.
Gegenwartswert: Unterstellt eine Verteilung des Aufwands von Zeitpunkt der Pensionszusage bis zum Eintritt.

5. Bei AV um mit dem niedrigeren Zeitwert anzusetzen, der sich am Abschlussstichtag ergibt, wenn dauernde Wertminderung. Wenn vorübergehende Wertminderung Wahlrecht bei Finanzanlagevermögen und Verbot bei Sachanlagen und immateriellem.
UV: Pflicht zur außerplanmäßigen Abschreibung auch bei vorübergehender Wertminderung auf den niedrigeren Zeitwert, sich aus einem Börsen- oder Marktpreis ergibt.

6. + 7. Keine Ahnung.

8. Derivativer GoF: Ansatz zum Unterschiedsbetrag und planmäßige Abschreibung über die Nutzungsdauer.

Aktive latente Steuern: Bewertung der latenten Steuer als Differenz von Steuerbilanzwert und Handelsbilanzwert multipliziert mit dem Ertragsteuersatz zum Zeitpunkt des Ausgleichs der Differenz. Verbindlichkeitenmethode.
Aktivierungswahlrecht (§ 274 Abs. 2 HGB)

9.
31.12.05 220800 – Abschreibung (27600) = 193200, aber nur 20% nutzbar = außerplanmäßige Abschreibung auf 44160.
31.12.06 165600, da durch Wertaufholung auf die fortgeführten Anschaffungskosten.
31.12.07 138000, aber außerpl. Abschr. auf Zeitwert 110400
31.12.08 110400, Wertaufholung auf fortgef. AHK: 110400
31.12.09 82800, Neue planmäßige Afa: 110400:2 = 41400
31.12.10 55200, vollständig abgeschrieben: 0
31.12.11 27600
31.12.12 0

10.
FK - langfr. Rückst. - liq. Mittel

Also 1170000 – 230000 – 500000 – 470000

Wertpapieren des AV würde ich nicht als liquide Mittel sehen..oder?
ebenso bei den kurzfristigen Forderungen.
_________________
Delfine sind schwule Haie.
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chichabar
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 22.07.2009, 18:17    Titel: WS05-06 Antworten mit Zitat

Ws 05-06

1. a)Abstrakte Bilanzierungsfähigkeit: Liegt ein VG vor?  Ja, ist eine Ware
Konkrete Bilanzierungsfähigkeit: Gut stiftet Nutzen durch Verkauf. Ist übertragbar, einzeln bewertbar und Verkehrsfähig.  Ist also zu bilanzieren.

b) Transitorische und antizipative.
Transitorische RAP: Ausgaben vor Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmt Zeit danach darstellen §150 Abs.1 als aktive RAP. Passive RAP = Einnahmen vor Stichtag, fall diese Ertrag für einen Tag danach darstellen.

Antizipative RAP: Erträge der Abrechnungsperiode, die erst nach Stichtag zu Einnahmen führen. Ausweis unter den sonstigen Forderungen. Aufwand jetzt, Ausgabe später = sonstige Verbindlichkeit.

c)Wertpapiere des AV sollen zum niedrigeren Zeitwert ansetzbar sein.

2.
a) Dokumentations-, Kontroll- und Dispositionsfunktion. Abbildung der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens. Unternehmensexterne Informationsfunktion für Anteilseigener, Gläubiger und die allgemeine Öffentlichkeit.

b) Relevanz: Die Informationen müssen relevant für die Entscheidungsfindung des Bilanzlesers sein. Sie beeinflusst die wirtschaftliche Entscheidungsfindung des Lesers.
Verlässlichkeit: Informationen müssen verlässlich sein. Also frei von wesentlichen Fehlern und subjektiver Verzerrung.

Trade-off: Eine Information kann die Eigenschaft der Relevanz aufweisen, kann aber zugleich so unzuverlässig sein, dass ein Bilanzansatz im Jahresabschluss zu Fehldeutungen führen könnte.

c) Gemäß § 264 Abs.1 HGB müssen kleine Kapitalgesellschaften keine Lagebericht aufstellen. Sie können den Abschluss bis 6 Monate später aufstellen.

d) Gemäß § 264 Abs.1 alle Kapitalgesellschaften außer kleine.

e) ??

3.
a) Verpflichtungen, die in Höhe und Fälligkeit ungewiss sind. Verbindlichkeiten sind in beidem gewiss.
b) Die Rückstellung iHv 3000 ist unzulässig, da gem. § 249 abs.1 nur für Arbeiten innerhalb der ersten 3 Monate zulässig. Die iHv 6400 gilt.
Bei den Rückstellungen für Gewährleistungen würde ich sagen: 5% zu 800,- und 5% zu 100,- Ansatzpflicht. Passivierungspflicht.
c) Garantierückstellungen sind auch nach IFRS zu passivieren.
Die Aufwandsrückstellungen dürfen gem- IFRS nicht passiviert werden, da sie nicht zu gegenwärtigen Verpflichtungen führen.

4.
a) Abnutzbares bei dauernder Wertminderung.
b) Sammelbewertung gem. § 256 HGB für gleichartige VG des Vorratsvermögens und Festbewertung gem. § 240 Abs. 3 HGB für VG des AV, RHB, die einem regelmäßigen Einsatz unterliegen, von nachrangiger Bedeutung sind, und die einer geringen Veränderung des Bestandes bzgl. Größe, Wert und Zusammensetzung haben. Inventur alle 3 Jahre.

5.
Tja, ich hasse diese Aufgabe. Meines Erachtens müsste es so sein, dass die Klimaanlage ein eigener VG ist und höchstens mit dem Gebäude zusammen. Ebenso wie die Lizenzen. Auch die Verwaltungsaufwändungen sind nicht einzeln zurechenbar. Dann wäre es:
Kaufpreis netto: 77960,4
Rabatt -7796,04
Montage +3480
Frachtkosten
(netto) +496,94
Versicherung +310,6
Verkabelung +232
= 74683,90

6. ???

7. wie in SoSe06
8. ?????????????????????????
9. ?????????????????????????
10. Handelsbilanzwert < Steurerbilanzwert, Aktivierungswahlrecht gem. §274 Abs. HGB.
_________________
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davemh
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Anmeldungsdatum: 14.10.2006
Beiträge: 285

BeitragVerfasst am: 22.07.2009, 18:55    Titel: Antworten mit Zitat

Sagmal bei der Aufgabe 9 aus dem SS2006 direkt bei der ersten Berechnung am 31.12.2005. Müssen sich die 20 % nicht auf die 193.200 beziehen? Den die 193.200 sind doch der Buchwert und nicht die 220.800?
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chichabar
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 22.07.2009, 19:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, ne. Denn die Wertminderung geschieht ja noch vor der planmäßigen Abschreibung. Die planmäßige wird ja am 31.12 realisiert. Danach is der Buchwert 193200. Die Zugangsbewertung geschieht mit 220800. Dann checken die, dass das nur zu 20% nutzbar is. Also 44160. Die planmäßige Abschreibung wird hier direkt durch die außerplanmäßige ersetzt. Sonst könntest du ja 2x abschreiben.

Das wäre meine Erklärung. Nich die herrschenden Meinung!! Was sagt denn der Rest?
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meikel
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Anmeldungsdatum: 30.01.2008
Beiträge: 179

BeitragVerfasst am: 22.07.2009, 21:15    Titel: Antworten mit Zitat

Wo finde ich denn die Antworten zu den ersten 2 Fragen von der SS06 Klausur im Skript ??
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chichabar
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 22.07.2009, 23:34    Titel: Antworten mit Zitat

Garnicht. Schreibst wohl zum ersten Mal Externes, was?!

Scherz beiseite. Die angegebene Lektüre sollte schon mal gelesen worden sein.
Ich glaube allerings dass die Klausuren vom Inhalt her von den jetzigen Creditpoint-Klausuren abweichen. Aber lass dir eins gesagt sein, einige Fragen wirst du auch mit auswendig gelerntem Foliensatz nicht lösen können.
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Carver
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 23.07.2009, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

leider kann ich die Datei mit den Klausuren nicht öffnen. Wäre ganz lieb, wenn mir per Mail jemand die Klausuren schicken könnte. PDFs kann ich lesen.

Email: poiky2001@yahoo.de

Tausend Dank schon mal.
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Mamba
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Anmeldungsdatum: 01.02.2008
Beiträge: 48

BeitragVerfasst am: 23.07.2009, 19:20    Titel: Antworten mit Zitat

schließe mich an- das Limit zum Hochladen ist erreicht- deswegen kann man die Datei nicht mehr ziehen.

Wäre lieb, wenn mir die mal jemand rüber schicken könnte:
maikebut@yahoo.de

Danke!
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Aeneckin
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Anmeldungsdatum: 21.10.2005
Beiträge: 224

BeitragVerfasst am: 23.07.2009, 19:27    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt 3 Downloadlinks und 2 davon gehn noch. Einmal der von FreeMan und der von girl_brushed_red. Also da schön runterladen und wers nich öffnen kann einfach mal WinRar runterladen.
Seid doch nicht so unselbstständig Wink
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Mamba
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Anmeldungsdatum: 01.02.2008
Beiträge: 48

BeitragVerfasst am: 23.07.2009, 19:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ja ja... bin nicht so ne Leuchte am PC... konnte das halt nicht öffnen- hat sich aber jetzt erledigt.
Ich wusste nicht, dass ich dafür winrar runter laden muss- sorry Wink
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eivissa
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Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 776
Wohnort: Duisburg

BeitragVerfasst am: 23.07.2009, 20:32    Titel: Antworten mit Zitat

girl_brushed_red hat folgendes geschrieben::
Ich habs hochgeladen: http://share.ratzepu.de/Klausuren.rar
Danke an Aeneckin und ricarda! Smile


Wink da gibts kein limit
_________________
Ibiza [i.ˈβi.θa]. la isla más atractiva en el mundo! - Sorry, we are Circoloco!
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Carver
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 23.07.2009, 21:07    Titel: Antworten mit Zitat

Danke habs jetzt auch - ihr seid super Smile
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chichabar
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 24.07.2009, 00:15    Titel: WS0607 Antworten mit Zitat

Hier mal meine Vorschläge zur den Aufgaben der WS 0607:

1.
a) Der rechtliche Anspruch entsteht meinem Erachten nach mit Anklage am 1.4.02. Demnach ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gem. § 249 I S.1 HGB zu passivieren.
Also Rückstellung i.H.v. 6.000.000 Euro.

b) Rückstellung ist beizubehalten, da der Grund dafür erstmal nicht entfallen ist. Zu den Ansätzen:
1. Aufwertung der Auslandswährung bedeutet Ansatz mit 1,1*6.000.000=6.600.000 Euro, weil unrealisierter Verlust muss berücksichtigt werden.
Achtung: Hier ist nach Bilmog der Rückstellungsbetrag bei RLZ > 1 Jahr abzuzinsen. Leider gibt es keine Infos über die vermutliche Fälligkeit. Deshalb vernachlässige ich das mal. § 253 I S.1.
2. Abwertung der Auslandswährung bedeutet Ansatz mit gleichem Betrag, weil (würde ich sagen) unrealisierte Gewinne nicht berücksichtigt werden dürfen. Evtl. hier Bildung stiller Reserven durch Überbewertung von Passivposten.

c) Ja, erstmal Ansatz zu 6.000.000*1,2=7.200.000 EUR.

BS: (Kann ich übrigens nicht. Probiere es aber mal)
1. Aufwand für Schadenersatz 600.000 an Rückstellung 600.000, dadurch ist das Rückstellungskonto auf den nötigen Stand gebracht, denn es hatte ja bislang 6600000 und die Gesamte Schuld is ja 7.200.000.

2. Dann Rückstellung 7200000 an Bank 7.200.000.

d) Dann BS: Rückstellung 6.600.000 an Sonstige betriebliche Erträge 6.600.000

2.
31.12.05 Ausleihung 100.000 an Bank 100.000
Dann außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren Zeitwert. Ermittlung:
Zeitwert ist 100.000 * 1,07^-2 = 87.343. Abschreibung von 12.657.
BS: Abschreibung 12.657 an Ausleihung 12.657

31.12.06 Bank 2.000 an Zinserträge 2.000 (denke die Zinsen werden auf den Nominalbetrag gezahlt)
Dann Zuschreibung auf den höheren Zeitwert:
Zeitwert ist 100.000*1,07^-1 = 93.457, also um 6.114
BS: Ausleihung 6.114 an 6.114Zuschreibung

31.12.07 Bank 2.000 an Zinserträge 2.000.
Dann erneut Zuschreibung auf 100.000 um 6.543. BS: Ausleihung 6.543 an Zuschreibung 6.543.
Tilgung des Darlehens: Bank 100.000 an Ausleihung 100.000

Kann sein, dass man bei der jeweiligen Zeitwertermittlung auch nur die Differenz aus dem Markt üblichen und dem geringen Zins nimmt, und nich direkt den hohen...

3.
a) Ausnahme vom grundsatz der Einzelbewertung gem. § 256 Abs. 1 Nr. 3.
Es gibt
i) Gruppenbewertung: Gleichartige VG mit gewogenem Durchschnitt aus Anfangsbestand und Zugängen des Jahres.
ii) Sammelbewertung, oder Verbrauchsfolgefiktionen: Gleichartige VG. Die Verbrauchsfolge muss theoretisch möglich sein. Lifo und Fifo. Hier z.B. kein Lifo-Verfahren möglich, da Mehl verderbliche Ware.
iii) und Festbewertung als Bewertungsvereinfachungsverfahren.

b) i)Gewogener Schnitt: (10000*0,49+2500*0,45+1000*0,5+3000*0,48+800*0,55+1300*0,47+2200*0,44) / 2500+1000+3000+800+1300+2200+10000 = 0,48/Stk bei einem EB von 7500 = 3600 als Ansatz.

ii) Fifo: 800*0,55+1300*0,47+2200*0,44+3000*0,48+200*0,5 = 3559
Lifo: 7500*0,49 = 3675
c) Wertansätze beim gewogenen und beim Fifo müssten gleich bleiben. Beim Lifo keinen Plan.

d) Klar, immer abschreiben auf niedrigern Zeitwert, der ja: 7500*0,43=3225 ist. Nur beim Lifo geht das ja nich, da sich der EB ja immer aus „alten“ VG zusammensetzt., oder?

4.
Bereits erläutert.

5.
Das sind:
i) Retrograder Zeitwert vom Verkaufswert abgeleitet: Voraussichtlicher Verkaufserlös – bis zum Verkauf erwartete Aufwendungen – erwartete Erlösschmälerungen.  Verlustfreie Bewertung, da folgenden Perioden von Verlusten der aktuellen geschützt sind.
ii) Reproduktionskosten: Zur erneuten Produktion erforderlichen, fiktiven Herstellungskosten. Beschaffungsmarktorientiert. Kommt zum Einsatz, wenn retrograder Wert nicht ermittelbar.
iii) Wiederbeschaffungskosten: Bei Fremdbezug möglich. Von untergeordneter Bedeutung.

6.
Bereits erläutert.
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